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KSKontra.de, gegen ungerechtfertigte Künstlersozialabgabe

Podiumsgespräch Künstlersozialkasse

Am 16.10.2008 um 19 Uhr in der IHK – Esslingen, Fabrikstraße 1, 73728 Esslingen

Wer ist die KSK? Wie finanziert sich die KSK? Welche Berufsgruppen zählen zu den Künstlern? Wann muss die Abgabe bezahlt werden? Für welche Leistungen ist die Abgabe zu leisten?

Teilnehmer am Podiumsgespräch sind:
- Ute Spannenberger, Kanzlei Schlaegel & Partner, Esslingen
- Apostolos Simeonakis, KSKontra.de, Heilbronn
- Joachim Zacher, Vertreter der Künstlersozialkasse, Wilhelmshaven

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Künstler sind Kreative. Kreative sind jedoch keine Künstler!

Wer Gewerbesteuer bezahlt und nicht in der Künstlersozialkasse versichert ist, kann demnach auch kein Künstler sein! Wir sind gegen die ungerechtfertigte Künstlersozialabgabe auf kreative Leistungen!

Sind Werbeagenturen, PR-Agenturen Künstler?

Wenn es nach dem KSVG geht: JA. Eine Werbegrafik, ein Pressetext, ein Geschäftsbericht oder eine Image-Broschüre: alles Kunst.

Hier ist also das KSVG anderer Meinung, als z.B. die Finanzbehörden. Davon kann jeder Werber, der beim Finanzamt versucht hat, als Freiberufler anerkannt zu werden, um so die Gewerbesteuer zu umgehen, ein Klagelied singen. Seltsam ist hierbei jedoch, dass sowohl Finanzbehörden, als auch das KSVG den Segen der Bundesregierung haben.

Unsolidarisches Prinzip

Laut Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) besteht die Abgabepflicht der Künstlersozialabgabe für Kunden und Verwerter.
Laut KSVG ist es unerheblich, ob die beauftragten Unternehmen freiberuflich tätig sind oder Gewerbesteuer bezahlen. Auch ist es dem KSVG zufolge unerheblich, ob die beauftragten Unternehmen in der Künstlersozialkasse versichert sind – und somit einen Leistungsanspruch haben – oder nicht!

Das bedeutet: Die Abgabepflicht von Kunden und Verwertern kommt den beauftragten Unternehmen nur dann zugute, wenn diese in der Künstlersozialkasse versichert sind!

Machen Sie mit!
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