Bundestag billigt Internetsperren

Das Gesetz hebt die Gewaltenteilung auf: Die Exekutive kontrolliert sich selbst.

18. Juni 2009: Der Bundestag hat das umstrittene Gesetz zur Sperrung von Kinderpornografie im Internet verabschiedet. Dafür stimmten am Donnerstagabend 389 Abgeordnete, dagegen 128. Es gab 18 Enthaltungen. Damit sollen Nutzer in Deutschland künftig ein Stoppschild sehen, wenn sie eine gesperrte Seite anklicken. Strafrechtlich bleibt dies aber folgenlos. Die Liste der gesperrten Seiten wird vom Bundeskriminalamt geführt.

Die Liste soll von einem fünfköpfigen unabhängigen Kontrollgremium, das beim Bundesdatenschutzbeauftragten eingerichtet wird, überwacht werden. Das BKA soll die Sperrliste den Providern übermitteln. Das Gesetz wird zunächst auf drei Jahre befristet. Newsrooms und Chatrooms werden von den Sperren nicht erfasst.

Wir empfinden dies als einen massiven Einschnitt in unsere Publikationsfreiheit!